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Zweiter IFGK-Intensivlehrgang beginnt im Frühjahr in Tirol

By 06/04/2018August 27th, 2018Allgemein

Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Relevanz – und aufbauend auf der Erfolgserfahrung des letzten Jahres – startet der Tiroler Kurzlehrgang als gemeinsames Projekt des Instituts für Gewaltprävention und Konfliktmanagement (IFGK) mit dem Kuratorium Sicheres Österreich (KSÖ) im Frühjahr 2018 in seine zweite Auflage. Der Intensiv-Workshop findet am 27. und 28. April 2018 in Innsbruck statt.

Radikalisierungsprävention im Fokus

Im Mittelpunkt des diesjährigen Intensiv-Workshops steht die Auseinandersetzung mit dem religiösen Fundamentalismus und den Gefahren, die daraus hervorgehen. Es werden die Hintergründe und Erscheinungsformen des Extremismus erläutert sowie Handlungsstrategien diskutiert. Konkrete Beispiele aus der Praxis und der Netzwerkarbeit sollen dabei helfen, ein differenziertes Verständnis der gesellschaftlichen Dynamiken zu entwickeln und das eigene Wissen über die Vielzahl von möglichen Präventionsmöglichkeiten aktiv zu erweitern.

Teilnehmerinformation

Termine: Freitag, 27. April 2018, 10.30 – 19.00 Uhr und Samstag, 28. April 2018, 9.00 – 14.00 Uhr

Ort: Landhaus, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck

Anmeldung und Teilnahmebedingungen

Damit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit erhalten, sich aktiv einzubringen und möglichst viel vom interdisziplinären Austausch zu profitieren, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Anwesenheit an beiden Terminen ist daher erforderlich. Die Vergabe der Kursplätze erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen unter Berücksichtigung der Teilnahmemotivation. Hierzu ersuchen wir Sie, Ihrer Anmeldung einen Lebenslauf und ein kurzes Motivationsschreiben (ca. 1/2 Seite) beizulegen.

Anmeldungen sind bis 13. April 2018 unter  möglich. Alle weiteren Informationen und Hinweise zum organisatorischen Ablauf finden Sie hier. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Kosten

Die Teilnahmegebühr für den Kurzlehrgang beläuft sich auf EUR 150, — zuzüglich 20 % MwSt.

Stornovereinbarungen

Im Falle des schriftlichen Rücktritts bis einschließlich 15 Tage vor Kursbeginn sind keine Stornogebühren zu bezahlen. Bei Stornierungen, die 14 Tage bis einen Tag vor Lehrgangsbeginn schriftlich einlangen, fallen Stornogebühren in der Höhe von 50 % der Lehrgangsgebühr an. Bei Stornierungen ab dem ersten Kurstermin werden 100 % der vollen Kurskosten in Rechnung gestellt bzw. einbehalten.

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