In Österreich engagieren sich viele tausende Menschen für ein besseres Zusammenleben. Die „Orte“, an denen diese Menschen etwas Besonderes für unser Zusammenleben tun – egal ob in einer Region, Gemeinde, Straße oder online – sind „Orte des Respekts“.
Der Verein Respekt.net hat es sich gemeinsam mit der Raiffeisen Bank International zum Ziel gesetzt, die Projekte sichtbar zu machen und die Menschen, die dahinter stehen, vor den Vorhang zu bitten und auszuzeichnen. Deshalb zeichnet der Wettbewerb Orte des Respekts Menschen aus, die durch Eigeninitiative und Engagement die Zivilgesellschaft nachhaltig gestalten und stärken. Ziel ist es aufzuzeigen, wie viel Engagement es in Österreich gibt, Projekte bekannt zu machen, die anderen als Anregungen und Vorbilder dienen können und Mut zu machen, eigene Ideen umzusetzen.
Gewalt hat viele Gesichter – Schläge, Drohungen, aber auch Vernachlässigung und Demütigung; sie trifft Kinder, Frauen und Männer – unabhängig vom Alter, der ethnischen Herkunft oder der gesellschaftlichen Stellung.
Im Rahmen der Kooperation des IFGK mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Kuratorium Sicheres Österreich (KSÖ) wurden Kinospots zum Thema „Häusliche Gewalt“ gedreht sowie ein Begleitfolder zu einem Präventionsfilm ausgearbeitet. Ziel ist es darüber aufzuklären, dass Gewalt in der Privatsphäre keine Privatsache ist, und Hilfestellungen für Opfer von Gewalt aufzeigen.
Der nächste Lehrgang für „Konfliktmanagement, Gewalt- und Radikalisierungsprävention“ beginnt am 21. September in Wien.
Termine: 21./22. Sept., 28/29. Sept., 12./13. Okt., 19./20. Okt., 16/17. Nov., 23/24. Nov. Zeit: Freitag von 12:00-18:00 Uhr und Samstag von 09:00-13:00 Uhr Ort: Wiener Hilfswerk, Schottenfeldgasse 29, 1070 Wien
Interdisziplinäre Zielgruppe
Der berufsbegleitende Lehrgang richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker, die regelmäßig mit Gewalt- und Konfliktsituationen konfrontiert sind und sich in den Bereichen des Konfliktmanagements, der Gewalt- und Radikalisierungsprävention weiterbilden und mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus anderen Berufssparten vernetzen möchten.
Umfassender Lehrplan
Im Lehrgang werden in einer erprobten Kombination aus Vorträgen und Workshops theoretische Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen, Interventionsansätze und Instrumente präsentiert und in Gruppen diskutiert. Das Thema Radikalisierungsprävention wird speziell im Hinblick auf die Nutzung neuer Medien behandelt. Mit einer Reihe von praktischen Beispielen aus dem Alltag, die von den unterschiedlichen Erfahrungen und Problemstellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmern ergänzt werden, werden die Inhalte verständlich und praxisorientiert aufbereitet.
Anmeldungen ab sofort möglich
Der Lehrgang ist auf 15 Personen beschränkt. Es sind noch wenige Restplätze verfügbar. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 900,– zzgl. 20% MwSt. Förderungen von bis zu 50 % der Kosten sind möglich. Anmeldungen unter .
Zum zweiten Mal in Folge ist der IFGK-Kurzlehrgang in Tirol am 27. und 28. April mit großem Erfolg über die Bühne gegangen und hat erneut bestätigt, dass es viele Mitstreiter gibt, die – wenn es um die Prävention von Radikalisierung und Gewalt geht – am gleichen Strang ziehen.
Der Workshop, der eine gemeinsame Initiative vom Institut für Gewaltprävention und Konfliktmanagement (IFGK) und dem Kuratorium Sicheres Österreich (KSÖ) ist, wurde am Freitag vom Landespolizeidirektor Mag. Helmut Tomac und Mag. Natascha Bousa, wissenschaftliche Leiterin des IFGK-Lehrgangs, feierlich eröffnet und widmete sich dem Thema Radikalisierungsprävention.
Die Workshop-TeilnehmerInnen, insgesamt 16 VertreterInnen der Polizei sowie PraktikerInnen aus dem Sozialbereich, haben neben dem stark interdisziplinär ausgerichteten Programm auch die Möglichkeit für Vernetzung und Erfahrungsaustausch sehr positiv bewertet, vor allem die Kombination aus pädagogisch-islamwissenschaftlichen und polizeilichen Ansätzen und die abwechslungsreichen Praxisbeispiele kamen gut an.
Die Quintessenz lautet: Der Bedarf an Information und Weiterbildungsangeboten besteht weiterhin und dafür wird sich das IFGK auch in den kommenden Jahren stark einsetzen.
Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Relevanz – und aufbauend auf der Erfolgserfahrung des letzten Jahres – startet der Tiroler Kurzlehrgang als gemeinsames Projekt des Instituts für Gewaltprävention und Konfliktmanagement (IFGK) mit dem Kuratorium Sicheres Österreich (KSÖ) im Frühjahr 2018 in seine zweite Auflage. Der Intensiv-Workshop findet am 27. und 28. April 2018 in Innsbruck statt.
Radikalisierungsprävention im Fokus
Im Mittelpunkt des diesjährigen Intensiv-Workshops steht die Auseinandersetzung mit dem religiösen Fundamentalismus und den Gefahren, die daraus hervorgehen. Es werden die Hintergründe und Erscheinungsformen des Extremismus erläutert sowie Handlungsstrategien diskutiert. Konkrete Beispiele aus der Praxis und der Netzwerkarbeit sollen dabei helfen, ein differenziertes Verständnis der gesellschaftlichen Dynamiken zu entwickeln und das eigene Wissen über die Vielzahl von möglichen Präventionsmöglichkeiten aktiv zu erweitern.
Teilnehmerinformation
Termine: Freitag, 27. April 2018, 10.30 – 19.00 Uhr und Samstag, 28. April 2018, 9.00 – 14.00 Uhr
Damit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit erhalten, sich aktiv einzubringen und möglichst viel vom interdisziplinären Austausch zu profitieren, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Anwesenheit an beiden Terminen ist daher erforderlich. Die Vergabe der Kursplätze erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen unter Berücksichtigung der Teilnahmemotivation. Hierzu ersuchen wir Sie, Ihrer Anmeldung einen Lebenslauf und ein kurzes Motivationsschreiben (ca. 1/2 Seite) beizulegen.
Anmeldungen sind bis 13. April 2018 unter möglich. Alle weiteren Informationen und Hinweise zum organisatorischen Ablauf finden Sie hier. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Kosten
Die Teilnahmegebühr für den Kurzlehrgang beläuft sich auf EUR 150, — zuzüglich 20 % MwSt.
Stornovereinbarungen
Im Falle des schriftlichen Rücktritts bis einschließlich 15 Tage vor Kursbeginn sind keine Stornogebühren zu bezahlen. Bei Stornierungen, die 14 Tage bis einen Tag vor Lehrgangsbeginn schriftlich einlangen, fallen Stornogebühren in der Höhe von 50 % der Lehrgangsgebühr an. Bei Stornierungen ab dem ersten Kurstermin werden 100 % der vollen Kurskosten in Rechnung gestellt bzw. einbehalten.